Die Kreishandwerkerschaft Essen und ihre AufgabenDie Kreishandwerkerschaft Essen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen: • Die Gesamtinteressen des örtlichen selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen
• der ihr angeschlossenen Handwerksinnungen wahrzunehmen,
• die Essener Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
• Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen
• Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
• die Behörden bei den das selbständige Handwerk ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen
• zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
• die Geschäfte der Handwerksinnungen ihrerseits gleichfalls Körperschaften öffentlichen
• Rechts - auf deren Ansuchen zu führen,
• das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Öffentlichkeits-
• sowie Pressearbeit wahrzunehmen,
• die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften
• und Anordnungen durchzuführen sowie Delegierungen wahrzunehmen.
Neben der Mitwirkung im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks, bei Tarifverhandlungen, bei der Gestaltung des Innungslebens u.ä. liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der individuellen Beratung der Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbständigen Handwerksbetriebs in ursächlichem Zusammenhang stehen:• Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bis hin zur gerichtlichen Prozeßvertretung,
• nebst Entwurf von entsprechenden Schriftsätzen an Gerichte, Behörden, Renten- und Lebensversicherer,
• Krankenkassen, Gewerkschaften, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten,
• Bearbeitung von Wettbewerbs- und Schwarzarbeitsfragen,
• Hilfe bei Vertragsangelegenheiten aller Art, wie Abschluß von Miet-, Pacht-, Erwerbs-, Gesellschafts-,
• Geschäftsübernahme-, Auseinandersetzungsverträgen und Erbschaftsangelegenheiten, Baurecht-,
• Kauf-, Werk- und Werklieferungsvertrags- Fragen,
• Betreuung bei der Klärung von sonstigen Rechtsproblemen des vielseitigen betrieblichen Alltags,
• Beratung der Vergabestellen,
• jegliche Behördenhilfe für die Innungsmitglieder,
• Schlichtung von Auftragsstreitigkeiten,
• Nachweisung von vereidigten Sachverständigen,
• Förderung der Bildung von Arbeitsgemeinschaften.
Als Partner des Unternehmers im Handwerk bietet die Kreishandwerkerschaft Essen diese breite Palette von Serviceangeboten mit nur einer Bedingung um in den Genuß dieser Vorteile zu kommen:
die Mitgliedschaft in der zuständigen Innung.